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Bedrohungen im Umgang mit Web 2.0

Öffentliche Dienste im World Wide Web

Das Web 2.0 ist unter anderem dadurch definiert, dass es keinen erkennbaren Unterschied mehr zwischen Nutzer und Autor von Informationen gibt. Ein Anbieter stellt lediglich die Infrastruktur mit ihren Diensten zur Verfügung und die Nutzer bearbeiten die Inhalte. Zum Beispiel sammeln die Nutzer Informationen in Form von persönlichen, aber öffentlichen Linklisten, so genannten „Social Bookmarkings“. Eine andere Form von öffentlichen Diensten im Internet ist das „Social Networking“, bei welchem sich Nutzer auf verschiedene Arten kennen lernen und miteinander vernetzen.

Grafik: Web 2.0 als ein Netz von Menschen, (c) Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de

Diese positiven Entwicklungen haben natürlich auch eine Kehrseite. Die zahlreichen, freiwillig preisgegebenen Informationen sind für jedermann einsehbar. Nicht nur Freunde oder Bekannte, sondern zum Beispiel auch Personalchefs können diese Daten lesen. Aber auch nicht öffentlich freigegebene Informationen können Sorgen bereiten. Sind die Server des Anbieters hinreichend geschützt? Werden personenbezogene Informationen an Dritte weitergegeben? Ein weiterer Punkt sind die vom Nutzer generierten und veröffentlichten Inhalte. Wie ist die rechtliche Situation? Wem gehören die Kommentare in Blogs, die Blogeinträge, hochgeladene Videos oder zur Schau gestellte Bilder?

Im Folgenden werden alle diese Fragen szenariobasiert erörtert:

"Social Networking" mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit

Unter „Social Network“-Anwendungen werden meist freie Dienste im Internet verstanden, bei denen ein Nutzer Informationen über sich selber einspielt. Dies sind zum Beispiel persönliche Angaben, wie Hobbies, Musikgeschmack oder favorisierte Webseiten, aber auch selbsterstellte Fotografien, Videos oder andere Inhalte. Über diese Selbstbeschreibung der bei diesem Dienst angemeldeten Nutzern können leicht alte Freunde wieder gefunden werden, neue Freundschaften geknüpft oder Gruppen entstehen, welche die gleichen Interessen teilen. All dies geschieht freiwillig und auch recht großzügig.

Im Rahmen dieser Anwendungen ergeben sich mehrere potentielle Gefahren:

Informationelle Selbstbestimmung
Wie steht es mit der informationellen Selbstbestimmung? Werden persönliche Daten analysiert oder gar an Dritte weitergegeben? Nicht selten besteht das Geschäftsmodell einiger Dienstanbieter aus der Weitergabe von anonymisierten Daten, welche Profile oder Statistiken über die Nutzung von spezifischen Seiten enthalten.

Gläsener Mensch
Neben den scheinbar anonymen Bewegungsprofilen besteht außerdem die Gefahr, dass aus einer Kombination der persönlichen Nutzerinformationen und den Verlinkungen innerhalb eines Netzwerkes regelrechte Soziogramme erstellt werden. Ein Beispiel für die Ausnutzung der preisgegebenen Nutzung der Informationen ist der Personalchef, der sich einen Eindruck von einer Person einholt, bevor er diese zum Bewerbungsgespräch einlädt.
Eine weitere Gefahr besteht in der möglichen Erkenntnis, wenn man vorhandene Profile mit Datenbeständen wie zum Beispiel Handyrechnungen oder Finanzbewegungen abgleicht. An dieser Idee, bekannt unter dem Namen „Semantic Web“, arbeitet unter anderem die Internetgemeinde selbst. Wird die Forschung in diese Richtung Erfolg haben, so können die erwähnten Datensätze kombiniert und regelrechte Rasterfahndungen betrieben werden.

Identitätenkollaps
Große Web 2.0-Anwendungen, genauso wie Internet-Auktionshäuser und viele weitere Anwendungen, sind attraktiv für das Ausspähen von Nutzerdaten, wie etwa durch Phishing-Attacken. Die erspähten Zugangsdaten werden beispielsweise benutzt, um das Profil des Betroffenen zu manipulieren. Dies hat zumeist einen großen „sozialen“ Schaden für die Person zur Folge. Des Weiteren ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Geschädigte dieses Passwort für mehrere Dienste im Internet benutzt, was zu weiteren Schäden führen kann – zum so genannten „Identitätskollaps“.

"User-generated Content" und die rechtliche Situation

Im Web 2.0 gibt es im Prinzip keine konkrete Unterscheidung zwischen Nutzer und Autor von Informationen. Jeder ist angehalten mitzumachen, Texte zu veröffentlichen und zu kommentieren, Informationen zu sammeln oder zu tauschen. Diese vom Nutzer eingestellten Inhalte werden auch „user-generated content“ genannt und es stellt sich die Frage, wem die Inhalte gehören oder welche Lizenzen oder Rechte gelten. Hierfür gibt es einige Ansätze, wie zum Beispiel die „Creative Commons-Lizenzen“. Dies sind Lizenzen mit starken Abstufungsgraden, die von fast vollständigem Vorbehalt der Rechte bis hin zum völligen Verzicht auf Urheberrechte reicht, sprich Gemeinfreiheit. Ein anderer Bereich, in der die rechtliche Situation bezüglich der Inhalte von großer Bedeutung ist, sind Dokumente, die der Allgemeinheit über Wikis zugänglich gemacht werden. Hier kommt eine GNU-Lizenz zum Tragen, nämlich die GNU-Lizenz für freie Dokumentation, GNU-FDL. Dies ist eine Lizenz für „freie Inhalte“, die besagt, dass der Autor, also der Urheber der Information, keine Vergütung erhält und die Verbreitung ausdrücklich erwünscht.

Content-Storing und -Sharing

Das Anbieten von Online-Ressourcen zum Speichern von Bildern und Videos, sowie das Tauschen derselben, ist eine weitere große Ausprägung vieler Web 2.0-Anwendungen. Die Nutzer können ihre Dokumente auf die Server des Anbieters laden und haben somit den Vorteil, von überall aus auf die Daten zugreifen zu können. Außerdem kann dieser Service als ein Backup der lokalen Daten betrachtet werden.

Interessant ist hierbei die Betrachtung der vom Anbieter beanspruchten Rechte und Lizenzen. Diese sind bei den Storing- und Sharing-Angeboten unterschiedlicher Natur. Es gibt Anbieter, die sich komplett vom übertragenen Inhalt distanzieren und keinerlei Haftung übernehmen. Andere Anbieter beanspruchen weitgehende Rechte und Lizenzen für Veränderung, Verkauf, Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte.

Nutzt nun jemand dieses Angebot als Online-Festplatte oder als Backup-Möglichkeit, hat derjenige keine Gewährleistung, dass die Daten unverändert, verfügbar und somit sicher sind. In den Nutzungsbedingungen und AGBs wird meist nur vage auf diese Punkte eingegangen.

Fazit

Wie die Beispiele und Sichtweisen gezeigt haben, sind die Möglichkeiten der neuen Web 2.0 Dienste, sowie die Situation der Rechte im Internet für die meisten Nutzer undurchsichtig und schwer nachvollziehbar. Das bedeutet, dass sich ein Nutzer genau überlegen sollte, welche Informationen er ins Internet stellt. Des Weiteren muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass das Internet nichts vergisst. Das bedeutet, dass alle Informationen sehr lange im Internet gespeichert werden und im Regelfall für alle Interessierten jederzeit verfügbar sind.


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