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Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 23. Juli 2008 im Rahmen der Novellierung des Personalausweisgesetzes die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises (ePA) – vermutlich ab 2010 – beschlossen. Der ePA soll ein Chip mit SmartCard-Funktionalität im Scheckkartenformat, also deutlich kleiner als der bisherige nicht-elektronische Ausweis sein. Er wird – genau wie der bestehende nicht-elektronische Personalausweis – ein sichtbares Lichtbild sowie aufgedruckte personenbezogene Angaben enthalten. Der neue Ausweis kommuniziert über Funk (RF) nach ISO 14443 mit einem RF-Lesegerät, das der Anwender an seinen PC anschließen muss. 

Darüber hinaus wird der ePA kryptografische Funktionalität bereitstellen, mit Hilfe derer eine elektronische Authentikation anhand bestimmter Attribute beispielsweise über das Internet möglich sein wird. 
Das if(is) hat eine Demo erarbeitet, die die Verwendung des ePA für die Authentikation im Internet zeigt. Weitere Informationen dazu unter Projekt ePA.
Unser Kompetenzteam bietet Beratungsleistungen zum Themenfeld des elektronischen Personalausweises an. Zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Kontakt: Prof. Dr. Norbert Pohlmann, Christian Dietrich

Tel: 0209 9596 515

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