Software-Patente

Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb

Im Juli 2004 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) die Herren Prof. Dr. (TU NN) Norbert Pohlmann aus dem Fachbereich Informatik sowie Prof. Dr.iur Andreas Müglich aus dem Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Gelsenkirchen beauftragt, ein Gutachten zur "Wechselwirkung von Patentschutz, Wettbewerb und Interoperabilität" anzufertigen. In diesem Rahmen wurde zunächst eine Fragebogenaktion durchgeführt, die empirisch ein Meinungsbild und den Kenntnisstand von Unternehmen unterschiedlicher Größe in Bezug auf patentgeschützte Software in Deutschland skizzierte. Angefüttert durch zahlreiche, weitere Recherchen im Bereich Software-Patente wurde abschließend ein Kurzgutachten erstellt.

Die Umfrage ist seit dem 29.7. beendet. Vielen Dank an alle Teilnehmer!

Der Fragebogen über die "Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb" ist in einer Phase versendet worden, in der die unterschiedlichen Interessengruppen sehr emotional auf das Thema "Softwarepatente" reagiert haben.
Unsere Absicht war es, für die Fragestellung "Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb" eine Einschätzung von den unterschiedlichen Interessensgruppen zu erlangen und daraus solide Ergebnisse für die Diskussion über die EU-Richtlinie zu erlangen.
Dieses Ergebnis haben wir auch erreicht!
Wir erheben für unsere Umfrage keinen Anspruch repräsentativ zu sein oder allen statistischmethodischen Anforderungen "ausreichend" zu genügen.
Jeder ist selbst in der Lage, seine eigenen Einschätzungen über den Wert dieser Umfrage vorzunehmen und die Ergebnisse dieser Umfrage angemessen zu nutzen.
 
Download:

Folgende Dokumente des Rates der Europäischen Union haben in das Kurzgutachten keinen Eingang gefunden:

Links: