Institut für Internet-Sicherheit
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Nachricht
15.10.2010

Restrisiken der eID-Funktion des neuen Personalausweises

Rubrik: Mitteilung, Medien, TV

Am 1. November 2010 ist es soweit - der neue Personalausweis (nPA) wird eingeführt. Die neue eID-Funktion wird dabei eine zentrale Rolle für die Authentisierung im Internet spielen. Nutzer können damit erstmalig ihre Identität authentisch gegenüber einem Diensteanbieter im Internet beweisen. Aber auch in der Gegenrichtung wird dem Nutzer mit der eID-Funktion eine sichere Möglichkeit an die Hand gegeben, um den Diensteanbieter eindeutig und verlässlich zu identifizieren.

Das Institut für Internet-Sicherheit hat im Auftrag des Bundesministerium des Innern die Restrisiken beim Einsatz der eID-Funktion mit dem neuen Personalausweis untersucht. Der Zwischenbericht der Studie über die Restrisiken ist ab sofort verfügbar. Prof. Dr. (TU NN) Norbert Pohlmann stellte den Bericht heute beim Bundesministerium des Innern vor. Darin wird die Aufgabe des if(is) beschrieben und im Ergebnis die verbleibenden Risikofelder dargestellt. Für weitere Informationen siehe auch die Master Thesis von Christian J. Dietrich.



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