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if(is) stellt Arbeiten zum Auskunftsrecht vor – Welchen Nutzen haben die gelieferten Daten wirklich?

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Gleich zwei neue Arbeiten wird das Institut für Internet-Sicherheit – if(is) bei wichtigen IT-Security-Kongressen präsentieren: Das Autorenteam Tobias Urban, Dennis Tatang, Martin Degeling, Prof. Thorsten Holz und Prof. Norbert Pohlmann hat in der ersten Arbeit – „A Study on Subject Data Access in Online Advertising after the GDPR“ – untersucht, wie und ob Nutzerinnen und Nutzer von ihrem Recht auf Auskunftsrecht der betroffenen Person Gebrauch machen können. Die Forschungen und Umfragen der Informatiker haben gezeigt, dass viele Firmen oft gar nicht antworten und nur wenige die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten einhalten.

In der zweiten Arbeit – „Perspectives on Transparency Tools for Online Advertising“ – wurde getestet, ob User die Daten und Auskünfte verstehen, die ihnen Firmen nach einer solche Anfrage erteilen. Die Arbeit hat gezeigt, dass die Daten von Nutzenden oft nicht verstanden werden und Firmen sich häufig eher auf die Erfüllung rechtlicher Kriterien konzentrieren, anstatt mit ihren Auskünften den Verbraucherinnen und Verbrauchern Hilfestellungen anzubieten.

Beide Arbeiten werden vom Forscher-Team auf wichtigen Kongressen präsentiert:
Die erste Arbeit wird auf dem „Workshop on Data Privacy Management“, am 26. September in Luxemburg vorgestellt. Die Vorstellung der zweiten Arbeit findet vom 9. bis zum 13. Dezember bei der „Annual Computer Security Applications Conference“ in San Juan, Puerto Rico statt.

Beide Arbeiten gibt es zur Ansicht als pdf:

A Study on Subject Data Access in Online Advertising after the GDPR

Perspectives on Transparency Tools for Online Advertising

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