girocard

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Die girocard tritt seit 2007 sukzessive die Nachfolge der ec-Karte an und ist immer an ein Girokonto gebunden. Die Deutsche Kreditwirtschaft fasst unter dem Begriff der girocard zwei Verfahren zusammen: Zum einen das Verfahren zur bargeldlosen Bezahlung mit Karte und PIN (electronic cash) und zum anderen das Verfahren zur Beschaffung von Bargeld an Geldautomaten (5). Ziel der Deutschen Kreditwirtschaft ist es, mit dem noch recht jungen System einen einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen.
Einer Statistik der Deutschen Bundesbank zufolge, besitzen 94% der Deutschen eine gircoard. In 2014 sind dies dem Bundesverband deutscher Banken zufolge bereits 103,1 Mio. Kar-ten ausgegeben worden.
Im Folgenden wird zunächst das Verfahren electronic cash näher betrachtet, dass die Bezahlung am POS ermöglicht. Zu Beginn wird die girocard des Kunden eingelesen und der Kunde authentisiert sich durch Eingabe der korrekten PIN (Schritt 1). Das Zahlungsterminal des Händlers übermittelt PIN und Zahlbetrag an den Chip der girocard, um die Zahlung zu autorisieren zu las-sen. Ist auf dem Chip ein noch ausreichender Verfügungsrahmen, den das Kreditinstitut auf dem Chip hinterlegt, gespeichert wird die Zahlung direkt freigegeben (Schritt 3) und der Verfügungsrahmen auf dem Chip um den Zahlbetrag verringert. Die Zahlung ist damit abgeschlossen, so-dass die Schritte 4 – 10 entfallen.

Kann der Chip die Zahlung nicht selber autorisieren, so stellt das Zahlungsterminal des Händlers eine Verbindung zur Kundenbank über den Payment Processor und die Kopfstellen der Verbände her. Es folgt eine Autorisierungsanfrage (Schritte 4 – 6) an diese. Die Kundenbank prüft, ob die Karte gesperrt ist und der Zahlbetrag innerhalb des Verfügungsrahmens des Kunden liegt. Ist die Prüfung positiv verlaufen, also die Karte nicht gesperrt und der Betrag innerhalb des möglichen Verfügungsrahmens, wird die Zahlung freigegeben (Schritte 7 – 9). Außerdem wird an den Chip der girocard eine Information gesendet, bis zu welcher Gesamtsumme er Zahlungen bis zum Ablauf einer bestimmten Periode auch ohne Prüfung bei der Bank autorisieren darf (Schritt 10).

Am Tagesende erfolgt Kassenabschluss am Zahlungsterminal durch den Händler (Schritt 11). Der Netzbetreiber leitet die Transaktion an die Händlerbank weiter (Schritt 12), die dann die Last-schrift vom Kundenkonto vornimmt (Schritt 13) und dem Händler die entsprechende Summe gut-schreibt (Schritt 14).
Zum Zahlen im Internet kann die girocard bisher nicht eingesetzt werden. Hier kann über das Lastschriftverfahren oder per Vorauskasse mit Überweisung über das eigene Girokonto gezahlt werden.